(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Dolmetscherin/Übersetzerin und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt wurden.
(1) Bei Dometschtätigkeiten und Übersetzungen wird dem Auftraggeber vorab ein detaliertes Angebot per E-Mail zugesandt. Erst nach schrifftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber per E-Mail, SMS, o. ä. Textnachrichten kommt der Vertrag zustande.
(2) Dolmetschtätigkeiten werden als Dienstvertrag nach BGB ausgeführt, Übersetzungen als Werkvertrag nach BGB.
(3) Eine Kündigung des Vertrages muss unter Beachtung der Regelungen von Nr. 11 dieser AGB erfolgen.
3. UMFANG DES AUFTRAGS
Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält bei Übersetzungen und Terminologiearbeiten die vertraglich vereinbarten Ausfertigungen.
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Für Dolmetscherleistungen stellt der Auftraggeber der Dolmetscherin vor Leistungsinanspruchnahme alle notwendigen Informationen zu Zeit und Ort der Leistungserbringung zur Verfügung.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungs-Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
(1) Die Übersetzerin behält das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Übersetzerin auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(1) Die Übersetzerin haftet nur bei eigener grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung einer höheren Schadenshaftungsgrenze möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch für Verträge mit Privatpersonen gültig).
Die Dolmetscherin/Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7. verpflichten.
(1) Die Rechnungen der Dolmetscherin/Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Die Dolmetscherin/Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann einen angemessenen Vorschuss auf ihre Vergütung verlangen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
(1) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
(2) Das Recht auf kurzfristige Vertragskündigung bei Dolmetschaufträgen bleibt unbenommen, jedoch wird in diesen Fällen eine Ausfallgebühr gem. §615 BGB angesetzt. Die Höhe der Ausfallgebühr entspricht der ursprünglichen Vertragssumme.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.